Die Schenkung von Immobilien seitens Eltern an ihre Kinder oder unter Ehepartnern ist eine wirksame und kostengünstige Transaktion, die die Umschreibung einer Immobilie innerhalb einer Familie erleichtert. Auf diesem Weg lässt sich die Nachfolge innerhalb einer Familie regeln und ausserdem können Steuern gespart werden. Durch die kürzlich in Andalusien diesbezüglich neu herausgebrachten Änderungen, wurden die Steuern bei Transaktionen dieser Art unter Ehepartnern oder Eltern und Kindern erheblich gesenkt, vorausgesetzt dass, das als Schenkung zu übertragende Objekt nicht den Wert von einer Million Euro überschreitet. Zur korrekten und rechtmässigen Durchführung bzw. Abwicklung der Schenkung, ist es notwendig, den steuerlichen Wert der Immobilie zu ermitteln sowie die familiären Verhältnisse jeder Familie zu prüfen. Der Fachanwalt in Immobilienangelegenheiten kann anhand von entsprechenden Vollmachten im Namen beider Parteien tätig werden und erspart so dem/den Mandanten und deren Familienmitgliedern den Gang zum Notar zur Unterzeichnung der Schenkungsurkunde. Ebenfalls übernimmt der Anwalt die Erledigung der damit verbundenen steuerlichen Formalitäten und sorgt für die Eintragung beim Grundbuchamt, das für die per Schenkung übertragene Immobilie zuständig ist.
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